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Zuzahlungs- informationen
Vom Gesetzgeber ist eine Zuzahlung auf ärztliche Verordnungen vorgeschrieben, um die Krankenkassen zu entlasten.Auch wir müssen den Zuzahlungsbetrag auf das Rezept privat in Rechnung stellen. Um die Begleichung dieser Zuzahlungsrechnung so bequem wir möglich zu gestalten, bieten wir die Bezahlung per Einzugsermächtigung. Die Vorteile: man spart den umständlichen Gang zur Bank, wir buchen den Betrag vom angegebenen Konto ab – auf den Cent genau und ohne Risiko.
Patienten können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres
- mehr als 2% Ihres jährlichen Bruttohaushaltseinkommens bzw.
- als chronisch Kranker mehr als 1% des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens für Zuzahlungen aufgewendet haben (§62 SGB V)
Sobald uns eine Kopie des Befreiungsausweises vorliegt, stellen wir die Zuzahlungen nicht mehr in Rechnung.
Detaillierte Informationen zu den Zuzahlungsregeln können Sie unserer Information zur gesetzlichen Zuzahlung (pdf) entnehmen.









